Nachsorge
Dadurch sollen die in der stationären Rehabilitation gelernten Strategien und erworbenen Kenntnisse im alltäglichen Leben gefestigt und umgesetzt werden. Die Nachsorge unterstützt dabei, ein suchtmittelfreies Leben zu führen.
Die Nachsorge findet im Gruppensetting sowie in Einzelgesprächen statt und wird von den Renten- bzw. Krankenversicherungen übernommen. Die Maßnahme sollte möglichst direkt im Anschluss an die stationäre Rehabilitation in Anspruch genommen werden und daher am besten vor Beendigung der stationären Behandlung beantragt werden.